AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Eventequipment durch Michael Reichert und Ole Höwedes GbR (Folgend oder auf der Homepage auch „MO Rental“ genannt).
- 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vermietung von Eventequipment durch die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR an ihre Kunden. Die AGB können auf unserer Webseite unter dem Link https://www.morental.de/agb aufgerufen, mit Hilfe des Internetbrowsers ausgedruckt oder auf dem Rechner gespeichert werden.
(2) Mieter können sowohl volljährige, natürliche oder juristische Personen werden. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, nachfolgend ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
- 2 Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag mit uns kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftragsangebotes/ Mietvertrages auf dem Postweg, per Fax oder elektronischer Post, spätestens aber mit der Bereitstellung der Mietsache am Einsatz- oder Erfüllungsort. Art und Umfang der Vermietung werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, vom Vermieter nach Zweckdienlichkeit bestimmt.
(2) Reservierungen erfolgen unverbindlich.
- 3 Mietgegenstand
(1) Die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR vermietet dem Kunden das vereinbarte Eventequipment gemäß den im Auftragsangebot/ Mietvertrag festgelegten Bedingungen.
- 4 Mietdauer
(1) Die Mietzeit wird vertraglich vereinbart. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt und für den Fall, dass ein solcher nicht vereinbart ist, mit der Abholung oder Anlieferung der Mietsache.
(2) Die Mietzeit kann im beiderseitigen Einvernehmen verlängert werden. Die Mietzeitverlängert sich, wenn wir einem Verlängerungsantrag des Mieters schriftlich zustimmen. Ein Verlängerungsantrag muss uns rechtzeitig vor Ablauf der Mietzeit zugegangen sein.
(3) Einer Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit wird widersprochen.
- 5 Mietzins und Zahlungsbedingungen
(1) Der Mietpreis für das Eventequipment wird im Angebot/ Mietvertrag festgelegt. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Anzahlung bei Vertragsabschluss, spätestens vor Beginn der Mietzeit, zu leisten. Der Restbetrag ist vor der Lieferung oder Abholung des Equipments fällig.
(2) Als Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Mieterüberlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und die sonstigen Leistungen gelten unsere während der Mietdauer jeweils geltenden Preislisten. Sämtliche Angaben verstehen sich vorbehaltlich anderslautender Angaben zuzüglich der zu dem jeweils maßgeblichen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Miete wird grundsätzlich stündlich, täglich sowie monatlich bemessen und ist nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.
(4) Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen; sie sind ausschließlich an uns zu leisten. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, gerät der Mieter spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, ohne dass es hier zu einer ausdrücklichen Mahnung bedurfte. Ab Beginn des Verzuges ist der Mieter zum Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens (z. B. Kosten für Mahnungen, Rechtsverfolgungskosten) sowie zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet.
(5) Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Mieter noch offenstehenden Forderungen sofort fällig. Zur Aufrechnung ist der Mieter nicht berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
- 6 Kaution
(1) Der Kunde hinterlegt eine Kaution in Höhe des vereinbarten Betrags als Sicherheit für eventuelle Schäden oder Verluste an dem gemieteten Equipment. Die Kaution wird dem Kunden nach Rückgabe des Equipments in gutem Zustand zurückerstattet, abzüglich eventueller Gebühren für Reparaturen oder Ersatz. Kaution ist in bar oder Paypal zu hinterlegen.
- 7 Lieferung und Abholung
(1) Die Lieferung und Abholung des Eventequipments erfolgt gemäß den im Angebot/ Mietvertrag festgelegten Bedingungen. Für Lieferungen können zusätzliche Gebühren anfallen, die im Angebot/ Mietvertrag angegeben sind.
(2) Bei Lieferung durch den Vermieter, von den im Angebot/ Mietvertrag vereinbarten Gegenständen, ist der Mieter nach dem Abladen des Equipments für diese verantwortlich.
(3) Bei Abholung ist der Mieter allein dafür verantwortlich die nach Angebot/ Mietvertrag vereinbarten Gegenstände sicher zu verladen und sicher zu transportieren.
(4) Der Mieter ist bei Abholung nach Bereitstellung aus der Garage für das Equipment verantwortlich.
- 8 Nutzung und Übergabe des Equipments
(1) Der Kunde verpflichtet sich, das gemietete Equipment nur für den vereinbarten Zweck und gemäß den Anweisungen der Michael Reichert und Ole Höwedes GbR zu nutzen. Jegliche Schäden oder Verluste, die während der Mietdauer auftreten, gehen zu Lasten des Kunden.
(2) Bei evtl. auftretenden Fragen zur Nutzung der Mietobjekte, informieren Sie sich bitte vorab im Internet oder direkt bei Michael Reichert und Ole Höwedes GbR, damit eine sachgemäße Handhabung gewährleistet ist.
(3) Der Mieter ist ohne unsere Erlaubnis nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.
(4) Wir überlassen dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand mitsamt den erforderlichen Unterlagen und Beschreibungen.
- 8.1 Nutzung von technischen Geräten bei Witterungseinflüssen:
(1) Schutz der Personen:
Regenwetter kann die Sicherheit der Personen, die unsere technischen Geräte nutzen, erheblich beeinträchtigen. Rutschige Oberflächen, nasse Elektronik und unsichere Bedingungen erhöhen das Risiko von Unfällen und Verletzungen erheblich.
(2) Schutz der Geräte:
Feuchtigkeit, insbesondere in Verbindung mit elektronischen Geräten, kann zu schwerwiegenden Schäden führen. Wasser kann in die empfindlichen Komponenten der Geräte eindringen und Kurzschlüsse, Korrosion und andere Funktionsstörungen verursachen, die zu teuren Reparaturen oder zum vollständigen Ausfall der Geräte führen können.
(3) Einhaltung der Sicherheitsstandards:
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen ist es unser Ziel, die Sicherheit unserer Kunden und die Integrität unserer technischen Geräte zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, strikte Richtlinien zur Nutzung unserer Geräte bei Regenwetter zu befolgen.
- 8.2 Quetschgefahr:
(1) Sicherheitshinweise:
Unser Eventequipment kann bei unsachgemäßer Handhabung oder unvorsichtiger Nutzung eine Quetschgefahr darstellen. Bitte seien Sie vorsichtig, insbesondere beim Auf- und Abbau des Equipments, um Verletzungen durch Quetschungen zu vermeiden. Halten Sie Kinder und Haustiere von den Geräten fern, um das Risiko von Quetschungen zu minimieren. Bitte lesen und befolgen Sie sorgfältig die Bedienungsanleitung des Equipments oder Informieren Sie sich vorab im Internet oder nach telefonischer Rücksprache mit Michael Reichert und Ole Höwedes GbR um das Risiko von Quetschgefahren zu reduzieren. Stellen Sie sicher, dass alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z. B. Sicherheitsabsperrungen oder Schutzhüllen, ordnungsgemäß installiert sind, um das Risiko von Quetschungen zu verringern. Bei Fragen zur sicheren Nutzung unseres Eventequipments stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen.
- 8.3 Mängel des Mietgegenstandes:
- Der Mieter hat die Mietsache unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Hierzu unterzeichnet der Mieter oder eine von ihm beauftrage Hilfsperson ein Übernahmeprotokoll.
- Unterlässt der Mieter die Anzeige eines Mangels, so gilt die Mietsache als mangelfrei, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
- Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Mietsache auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
- Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
- Die vorherigen Absätze finden keine Anwendung, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
- Der Mieter kann die Behebung solcher Mängel verlangen, die die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben. Die Kosten der Mängelbeseitigung gehen zu unseren Lasten. Wir sind berechtigt, dem Mieter nach unserer Wahl einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen.
- Der Mieter ist für die Zeit, in der die Tauglichkeit der Mietsache aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.
- Ist ein Mangel bei Vertragsschluss vorhanden, den wir zu vertreten haben, oderentsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den wir zu vertreten haben, oder kommen wir mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter von dem Mietvertrag zurücktreten. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
- 8.4 Pflichten des Mieters:
- Der Mieter ist verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietgegenstand abzunehmen und den vereinbarten Mietzins zu zahlen.
- Verzögert der Mieter die Abnahme schuldhaft, sind wir zum Schadensersatzberechtigt. Im Falle nachträglicher Änderung der für den Mietvertrag notwendigen Angaben trägt der Mieter alle daraus entstehenden Kosten.
- Der Mieter hat alle für die Ingebrauchnahme und den Betrieb der Geräteerforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er hat insbesondere etwa erforderliche Genehmigungen für den Gebrauch der Mietsache auf seine Kosten rechtzeitig einzuholen.
- Der Mieter hat ferner alle erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zutreffen.
- Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet:
- vor Inbetriebnahme des Mietgegenstandes die Bedienungsanleitung und die Sicherheitsanweisung sorgfältig durchzulesen (wenn die schriftlich vorhanden sind) und die Vorgaben zu beachten,
- den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ihn vor Beanspruchung in jeglicher Hinsicht zu schützen,
- für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes zu sorgen (z.B. Verwendung geeigneter Betriebsstoffe),
- geeignete und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um den Mietgegenstand gegen Diebstahl und Witterungseinflüsse zu schützen.
- Wir sind berechtigt, den Mietgegenstand nach vorheriger Ankündigung zu besichtigen, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
- 8.5 Rückgabe des Mietgegenstandes:
- Der Mieter hat den Mietgegenstand betriebsbereit, gereinigt (ausgenommen konkret vereinbarte Reinigungen durch Kostenübernahme vom Vermieter) und ggf. vollgetankt mit allen Zubehörteilen zurückzugeben.
- Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
- Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seinen in §8.4 festgelegten Pflichten nicht nachgekommen ist, so teilen wir dem Mieter dies unverzüglich mit und geben ihm Gelegenheit zur Nachprüfung. Für die Dauer, die zur Durchführung der Reparatur erforderlich ist, können wir die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Daneben trägt der Mieter die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen. Die Kosten werden dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt.
- Besteht zwischen den Parteien Uneinigkeit hinsichtlich des Zustandes des Mietgegenstandes sowie über die Reparaturzeit und Kosten, so ist der Mietgegenstand durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Der Sachverständige fertigt hierzu ein Gutachten an. Die daraus resultierenden Kosten tragen die Parteien zu gleichen Teilen.
- Sollte eine Einigung über die Person des Sachverständigen nicht möglich sein, so ist der Sachverständige von dem Vorsitzenden der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk wir unseren Sitz haben, zu benennen.
- 9 Stornierung/ Kündigung
(1) Für den auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag ist für beide Parteien die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(2) Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grundliegt insbesondere vor, wenn
– der Mieter ohne unsere vorherige Einwilligung den Mietgegenstand oder einen Teildesselben nicht bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen als im Vertrag angegebenen Ort verbringt oder einem Dritten überlässt,
– bei einer Untersuchung nach § 7 festgestellt wird, dass der Mietgegenstand durch Vernachlässigung erheblich gefährdet ist und der Mieter trotz Abmahnung keine Abhilfe geschaffen hat.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Im Falle einer Stornierung/ Kündigung der Buchung durch den Kunden gelten die Stornierungsbedingungen gemäß AGB:
- 9.1 Stornierung/ Kündigung durch den Kunden vor dem Veranstaltungsdatum:
- Bei Stornierung bis zu 6 Wochen/ 42 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum wird die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR dem Kunden 0% der im Angebot/ Mietvertrag vereinbarten Summe in Rechnung stellen.
- Bei Stornierung bis zu 3 Wochen/ 21 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum wird die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR dem Kunden 50% der im Angebot/ Mietvertrag vereinbarten Summe in Rechnung stellen.
- Bei Stornierung bis zu 1 Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum wird die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR dem Kunden 80% der im Angebot/ Mietvertrag vereinbarten Summe in Rechnung stellen.
- Bei Stornierung am Veranstaltungstag wird die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR dem Kunden 100% der im Angebot/ Mietvertrag vereinbarten Summe in Rechnung stellen.
- Stornierung durch höhere Gewalt, wie z.B. das Wetter, unterliegen den oben genannten Stornierungsbedingungen.
- 9.2 Stornierung/ Kündigung durch den Kunden nach dem Veranstaltungsdatum:
- Bei Stornierung nach dem vereinbarten Veranstaltungsdatum besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
- 9.3 Stornierung/ Kündigung durch die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR:
- Im Falle von unvorhergesehenen Umständen behält sich die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR das Recht vor, die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird dem Kunden der volle gezahlte Betrag zurückerstattet (Falls eine Anzahlung erfolgt ist).
- 9.4 Änderungen der Veranstaltungsdaten:
- Der Kunde kann die Veranstaltungsdaten einmalig kostenlos ändern, sofern die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR mindestens 6 Wochen/ 42 Tage vor dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungsdatum darüber informiert wird. Bei Änderung des Veranstaltungsdatum ist die Verfügbarkeit des Equipments nicht gewährleistet. Weitere Änderungen unterliegen den oben genannten Stornierungsbedingungen.
- 10 Allgemeiner Haftungsausschluss
- Die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch unsachgemäße Nutzung des Equipments durch den Kunden entstehen. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Handhabung des Equipments verantwortlich und haftet für Schäden, die während der Mietdauer auftreten. Bei Verlust des Equipments ist gleichwertiger Ersatz zu liefern oder eine entsprechende Zahlung zu leisten. Hier werden die aktuellen Angebote für eine Neuanschaffung zu Grunde gelegt.
- 10.1 Haftung der Michael Reichert und Ole Höwedes GbR
- Die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR, ihre Partner, Mitarbeiter und Vertreter übernehmen keine Haftung für Schäden, Verluste oder Verletzungen, die direkt oder indirekt aus der Nutzung des gemieteten Eventequipments resultieren, es sei denn, sie sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Michael Reichert und Ole Höwedes GbR zurückzuführen.
- 10.2 Haftung des Kunden:
- Der Kunde ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung des gemieteten Equipments. Die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Fahrlässigkeit oder Vandalismus seitens des Kunden entstehen.
- 10.3 Verlust oder Beschädigung des Equipments:
- Der Kunde haftet für alle Schäden oder Verluste an dem gemieteten Equipment während der Mietdauer, es sei denn, sie resultieren aus normaler Abnutzung. Der Kunde ist verpflichtet, das Equipment in dem Zustand zurückzugeben, in dem es ihm übergeben wurde, abzüglich normaler Abnutzung.
- 10.4 Versicherung:
- Es liegt in der Verantwortung des Kunden, eine geeignete Versicherung abzuschließen, um sich gegen Schäden oder Verluste an dem gemieteten Equipment zu schützen. Die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR übernimmt keine Haftung für Schäden, die nicht durch ihre eigene Versicherung abgedeckt sind.
- 10.5 Höhere Gewalt:
- Die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Streiks, Unruhen, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
- 10.6 Änderungen der AGB:
- Die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR behält sich das Recht vor, diese Haftungsausschlusserklärung sowie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Kunden werden über wesentliche Änderungen informiert.
- 11 Versicherung
- Es liegt in der Verantwortung des Kunden, eine geeignete Versicherung für das gemietete Equipment abzuschließen, um sich gegen eventuelle Schäden oder Verluste zu schützen.
- 12 Schlussbestimmungen
- Änderung der AGB´s:
Die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Kunden werden über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert. Die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistungen der Michael Reichert und Ole Höwedes GbR nach Inkrafttreten solcher Änderungen stellt die Zustimmung des Kunden zu den geänderten AGB dar.
- Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweis unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen
- Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Haltern am See.
- Schriftformklausel:
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
- Gültigkeit:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Etwaige Lücken sollen durch Regelungen ausgefüllt werden, die dem beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
- 13 Datenschutz
- Vertraulichkeit der Daten:
Die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR verpflichtet sich, die Privatsphäre und den Datenschutz ihrer Kunden zu respektieren und alle personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu behandeln.
- Zweck der Datenerfassung:
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhoben werden, dienen ausschließlich dem Zweck der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.
- Datensicherheit:
Die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der gespeicherten Daten zu gewährleisten und unbefugten Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu verhindern.
- Erfassung von Fotos und Personalausweisen und Kennzeichen:
Legitimes Interesse:
Die Michael Reichert und Ole Höwedes GbR behält sich das Recht vor, Fotos von Personalausweisen und Kennzeichen zu erfassen, um die Identität der Kunden zu überprüfen und die Sicherheit der Geschäftsabwicklung zu gewährleisten.
Speicherung und Verwendung der Fotos:
Die erfassten Fotos werden ausschließlich für interne Zwecke verwendet und unterliegen den gleichen Datenschutzbestimmungen wie andere personenbezogene Daten.
Dauer der Speicherung:
Die Fotos von Personalausweisen und Kennzeichen werden nur für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert und anschließend gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
- 14 zusätzliche Mietbedienungen/ Sicherheitsregeln
für alle Eventmodule die verliehen werden:
Haftungsausschluss zum Auftrag
Der Mieter trägt die volle Verantwortung für sämtliche Sach- und Personenschäden, die durch die Nutzung des Equipments entstehen können. Der Vermieter übergibt das Equipment nach bestem Wissen in funktionsfähigem Zustand, übernimmt jedoch keine Haftung und keinen Schadenersatz, falls während des Gebrauchs ein Funktionsmangel auftritt. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle während der Nutzung auftretenden Schäden und Funktionsmängel unverzüglich, spätestens jedoch bei der Rückgabe, zu melden. Für Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertminderungen oder Wiederbeschaffung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Gebrauchsanweisungen/ Nutzungsbedingungen/ Sicherheitsregeln/ Mietbedingungen einzelner Objekte
- 14.1. Hüpfburg/en:
Lesen Sie sorgfältig die mitgelieferte Gebrauchsanweisung, diese ist strikt zu befolgen.
- Eltern haften für Ihre Kinder. Betreten/ Benutzen auf eigene Gefahr
- Der Mieter muss die Hüpfburg stets beaufsichtigen oder geeignetes Personal dafür stellen. Die Aufsichtsperson muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Bei Regen, Gewitter oder Windstärke 5 und höher darf die Hüpfburg nicht genutzt werden. Die Hüpfburg ist zudem mit einer Regenplane vor Regen und Gewitter zu schützen.
- Die Hüpfburg darf über Nacht nicht im Freien verbleiben, um Feuchtigkeit zu vermeiden.
- Erwachsene dürfen die Hüpfburg wegen der hohen Punktbelastung nicht nutzen. Achten Sie darauf, dass die Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, im Alter und in der Größe vergleichbar sind.
- Die Hüpfburg sollte in sicherem Abstand zu Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf offenem Gelände genutzt werden.
- Die Aufsichtsperson muss sicherstellen, dass alle Warnhinweise der Hüpfburg beachtet werden, insbesondere das zulässige Gesamtgewicht. Bei gefährlichem Verhalten einzelner Kinder sollte die Aufsichtsperson frühzeitig eingreifen, um kleinere Kinder zu schützen.
- Speisen und Getränke sind in der Hüpfburg nicht erlaubt.
- Schuhe sind in der Hüpfburg verboten.
- Rauchen ist nicht gestattet. Konfetti, Luftschlangen oder ähnliche Materialien dürfen nicht in die Hüpfburg mitgenommen werden.
- Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen mitgenommen werden, die Verletzungen verursachen könnten.
- Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Gegenstände müssen vor der Nutzung der Hüpfburg abgelegt werden.
- Die Wände der Hüpfburg dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden. Auch das Erklimmen der Außenwände ist verboten.
- Bei Hüpfburgen mit Sicherheitsnetzen darf sich niemand in die Netze legen, daran reißen oder sich daran hängen. Kunststücke wie Saltos oder Flickflacks sind wegen der hohen Verletzungsgefahr zu unterlassen.
- Raufen oder Stoßen ist nicht erlaubt.
- Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung des Gebläses.
- Bei Druckverlust muss die Hüpfburg sofort geräumt werden (Mindestarbeitsdruck 10 mbar, Maximalarbeitsdruck 30 mbar).
- Das Gebläse muss im Dauerbetrieb laufen, damit die Hüpfburg nicht einsackt.
- Das Gebläse muss vor Nässe und Hitze geschützt werden.
- 14.1.1 Mietbedingungen
- Die Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises oder eines internationalen Reisepasses mit gültiger Aufenthaltserlaubnis.
- Die gemieteten Gegenstände bleiben uneingeschränktes Eigentum des Vermieters.
- Der Mieter bestätigt, die Mietsachen in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben. Eventuelle Schäden müssen in der Mängelliste vermerkt werden. Später vorgebrachte Einwendungen bezüglich bereits bestehender Schäden werden nicht anerkannt, wenn sie nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen. Bei Schäden werden die Reparaturkosten oder die Kosten für eine Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Schäden an der Hüpfburg werden pauschal mit 100 Euro berechnet. Im Falle eines Totalausfalls oder der Zerstörung der Hüpfburg haftet der Mieter für die Instandsetzung oder den Wiederbeschaffungswert in vollem Umfang.
- Werden die Mietgegenstände verschmutzt oder durchnässt zurückgegeben, trägt der Mieter eine Reinigungspauschale von 80 Euro.
- Bei Selbstabholung gelten folgende Regelungen: Der Mieter haftet für die angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter Michael Reichert & Ole Höwedes GbR übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden.
- Der Vermieter übernimmt nur dann die volle Haftung, wenn der Mieter das Komplettpaket (Lieferung, Aufbau, Abbau, Abholung, Betreuung) gebucht hat.
- Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder an Dritte überlassen werden, es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.
- Werden die Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, wird eine Nachgebühr erhoben. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
- Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
- Bei der Vermietung von Kinderattraktionen (Hüpfburgen etc.) übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und muss für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, sorgen. 12a. Der Mieter muss sicherstellen, dass die Dienstleistung nicht den Witterungsbedingungen ausgesetzt ist. Bei Veranstaltungen im Freien sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
- Wird ein Gerät verschmutzt zurückgegeben, erhebt die Michael Reichert & Ole Höwedes GbR eine Reinigungspauschale von 80,00 Euro. War die Hüpfburg Nässe ausgesetzt und wird nass zurückgegeben, erhebt die Michael Reichert & Ole Höwedes GbR eine Reinigungspauschale von 180,00 Euro. Der Betrag ist sofort zu zahlen.
- Die Zahlung erfolgt bei Abholung oder Übergabe in bar oder per Paypal oder Direktüberweisung. Die Kaution ist in bar zu entrichten.
- Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
- Die Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
- Nach Benutzung und vor dem Abbau ist die Hüpfburg besenrein zu verpacken. Wir empfehlen hierfür einen normalen Haushaltsstaubsauger zu verwenden.
- 14.2 Mobiles Toilettenhäuschen „Pupsbude“
- Verantwortungsbereich / Lieferung:
Die Anlieferung des Toilettenhäuschens erfolgt frei Bordsteinkante.
Das Verbringen auf das Grundstück, das Aufstellen, der Anschluss an Wasser und ggf. Abwasser sowie das Einholen notwendiger Genehmigungen (z. bei öffentlichem Grund) liegen in der alleinigen Verantwortung des Mieters. - Anschlussvoraussetzungen:
Es muss ein funktionsfähiger, frostfreier Wasseranschluss mit haushaltsüblichem Leitungsdruck (ca. 3–5 bar) vorhanden sein.
Die Nutzung mit Druckverstärkern, Pumpen oder nicht zugelassenen Leitungsquellen ist nicht zulässig.
- Bedienungshinweise:
Das Toilettenhäuschen ist wie eine herkömmliche Toilette zu benutzen
- Sitz benutzen
- Spülung mit dem vorgesehenen Hebel oder Knopf betätigen
Bitte nur Toilettenpapier einwerfen – keine Feuchttücher, Hygieneartikel oder andere Gegenstände!
Eine regelmäßige Belüftung wird empfohlen (Tür offen lassen bei Nichtgebrauch).
- Rückgabe & Reinigung
Das Toilettenhäuschen ist bei Rückgabe in gereinigtem Zustand (innen wie außen) zu übergeben.
Starke Verschmutzungen, Verstopfungen oder Geruchsentwicklung können zu Nachberechnung von Reinigungskosten führen.
- Schäden & Verlust
Schäden am Toilettenhäuschen oder dessen Verlust sind unverzüglich zu melden.
Bei mutwilliger Zerstörung oder Diebstahl ist durch den Mieter eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
Die Haftung liegt beim Mieter ab dem Zeitpunkt der Anlieferung bis zur Rücknahme durch uns.
- 14.2.1 Mietbedingungen
- Die Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises oder eines internationalen Reisepasses mit gültiger Aufenthaltserlaubnis.
- Die gemieteten Gegenstände bleiben uneingeschränktes Eigentum des Vermieters.
- Der Mieter bestätigt, die Mietsachen in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben. Eventuelle Schäden müssen in der Mängelliste vermerkt werden. Später vorgebrachte Einwendungen bezüglich bereits bestehender Schäden werden nicht anerkannt, wenn sie nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen. Bei Schäden werden die Reparaturkosten oder die Kosten für eine Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Schäden an dem Toilettenhäuschen werden pauschal mit 100 Euro berechnet. Im Falle eines Totalausfalls oder der Zerstörung der Hüpfburg haftet der Mieter für die Instandsetzung oder den Wiederbeschaffungswert in vollem Umfang.
- Wird der Mietgegenstände verschmutzt zurückgegeben, trägt der Mieter eine Reinigungspauschale von 80 Euro.
- Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder an Dritte überlassen werden, es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.
- Werden die Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, wird eine Nachgebühr erhoben. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
- Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
- Die Zahlung erfolgt bei Abholung oder Übergabe in bar oder per Paypal oder Direktüberweisung. Die Kaution ist in bar zu entrichten.
- Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
- Die Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
- 14.3. Mobile Kinderkegelbahn
- Aufsicht:
Kinder dürfen die Kegelbahn nur unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzen. Achten Sie darauf, dass die Kinder die Kegelbahn gemäß den Anweisungen benutzen.
- Aufbau und Stabilität: Stellen Sie sicher, dass die Kegelbahn auf einer ebenen, stabilen Fläche aufgebaut wird. Überprüfen Sie vor der Nutzung, dass alle Teile der Kegelbahn fest miteinander verbunden sind und keine losen oder beschädigten Teile vorhanden sind. Beim Auf- und Abbau der Kegelbahn besteht Quetschgefahr für Finger und Hände. Achten Sie darauf, dass Kinder während des Auf- und Abbaus einen sicheren Abstand halten. Erwachsene sollten die Kegelbahn vorsichtig und mit beiden Händen auf- und abbauen, um ein Einklemmen von Körperteilen zu vermeiden. Überprüfen Sie vor dem Aufbau, dass alle Teile sicher und stabil montiert sind, um plötzliche Bewegungen oder das Einknicken von Teilen zu verhindern.
- Spielbereich absichern:
Halten Sie den Bereich um die Kegelbahn frei von Hindernissen. Stellen Sie sicher, dass keine anderen Personen oder Haustiere im Weg stehen, wenn die Kugeln geworfen werden.
- Verwendung der Kugeln:
Verwenden Sie nur die mitgelieferten Kugeln und Kegel. Kugeln sollten nur zum Spielen auf der Kegelbahn verwendet und nicht geworfen oder auf andere Weise missbräuchlich benutzt werden.
- Schutz vor Verletzungen:
Kinder sollten ihre Hände und Finger von den Kegeln fernhalten, wenn diese aufgestellt oder umgeworfen werden. Kugeln dürfen nicht aus kurzer Distanz geworfen werden, um Verletzungen zu vermeiden.
- Geeignete Altersgruppe:
Die Kegelbahn ist für Kinder ab 4 Jahren geeignet. Jüngere Kinder sollten die Kegelbahn nur unter direkter Aufsicht verwenden.
- Wetterbedingungen:
Die Kegelbahn sollte nicht bei Nässe oder starkem Wind im Freien verwendet werden, um ein Verrutschen oder Umkippen zu vermeiden.
- Transport und Lagerung:
Beim Transport der Kegelbahn sollten alle Teile sicher verstaut werden, um Schäden zu vermeiden. Die Transportkiste bitte vorsichtig rollen und vor Umstürzen schützen, daher bitte immer die Kegelbahn mit mehreren Personen transportieren und verladen. Lagern Sie die Kegelbahn trocken und geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung, um das Holz vor Verformungen oder Rissen zu bewahren.
- Reinigung und Pflege:
Reinigen Sie die Kegelbahn regelmäßig mit einem feuchten Tuch und trocknen Sie sie gründlich ab, um die Lebensdauer zu verlängern. Vermeiden Sie aggressive Reinigungsmittel, die das Holz beschädigen könnten.
- Haftungsausschluss:
Der Verleih übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Kegelbahn entstehen.